Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2012 - 3 Sa 247/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 280 Abs 1 S 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB
Verschulden bei Vertragsverhandlungen - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers - wirtschaftliche Lage - Kanzlei Prof. Schweizer
Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über prekäre wirtschaftliche Lage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufklärungspflicht der Arbeitgeberin bei Vertragsverhandlungen; unbegründete Schadensersatzklage des Arbeitnehmers bei Anordnung von Kurzarbeit
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Offenbarungspflicht bei Vertragsverhandlungen - Anordnung von Kurzarbeit
- arbeitsrecht-hessen.de
Offenbarungspflicht bei Vertragsverhandlungen - Anordnung von Kurzarbeit
- hensche.de
Aufklärungspflicht, Arbeitsvertrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufklärungspflicht der Arbeitgeberin bei Vertragsverhandlungen; unbegründete Schadensersatzklage des Arbeitnehmers bei Anordnung von Kurzarbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitgeber müssen einem Bewerber nur dann von sich aus wirtschaftliche Probleme mitteilen, wenn diese die Durchführung des Arbeitsverhältnisses unmöglich machen
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 27.04.2012 - 8 Ca 2101/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2012 - 3 Sa 247/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10
Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2012 - 3 Sa 247/12
Die Einführung von Kurzarbeit spricht eher dafür, dass die Beklagte von einem nur vorübergehenden Arbeitsmangel in der Abteilung Systemberatung/Technik und nicht etwa von einem dauerhaft gesunkenen Beschäftigungsbedarf ausgegangen war ( vgl. BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 21, NZA 2012, 852 ). - BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09
Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2012 - 3 Sa 247/12
Danach darf ein Arbeitgeber, der Vertragsverhandlungen führt, bestehende Umstände, gleich welcher Art, die die vollständige Durchführung des Rechtsverhältnisses in Frage stellen können, nicht verschweigen, soweit sie ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen ( st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 55, NZA-RR 2012, 148 ). - BGH, 21.06.1974 - V ZR 15/73
Arglistige Täuschung bei Kauf eines Hotels - Verletzung einer vertragsähnlichen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2012 - 3 Sa 247/12
Eine Pflicht einer Vertragspartei, eigene wirtschaftliche Bedrängnis zu offenbaren, besteht allerdings nicht allgemein, sondern nur dann, wenn diese wirtschaftliche Lage zur Vereitelung des Vertragszwecks geeignet ist und daher für die Entschließung des Vertragspartners von wesentlicher Bedeutung sein kann ( BGH 21. Juni 1974 - V ZR 15/73 - Rn. 13, NJW 1974, 1505 ).